(1) Ich muß mir bewusst sein, dass ich mich der Erlernung des Fudokan-Karates zugewandt habe, um eine klare Vorstellung über alle Dinge zu erhalten.
(2) Ohne irgendwelche Vorurteile bin ich bereit, die Gerechtigkeit zu vertreten und meinen Nächsten zu schützen.
(3) Niemals werde ich grausam noch hochmütig sein.
(4) Ich werde meine Karatekenntnisse nur anwenden, wenn ich dazu gezwungen bin, bzw. wenn ich es nicht verhindern kann, aber auch dann nur als Mittel der Verteidigung.
Im europäischen Karate ist das Ablegen eines Eides (Djumbi-Sizej) weder üblich, noch in den Regeln vorgesehen. In Japan und einigen anderen Ländern ähnlicher Mentalität werden es die Karatekämpfer nicht versäumen, an die vier Gesetze ihres Moralkodexes zu erinnern, indem sie vor dem Training oder einem Kampf vier charakteristische Bewegungen ausführen. Diese Bewegungen gelten entsprechend den japanischen Karateschulen auch für den Fudokan. Sie können unterschiedlich sein, aber ihre Bedeutung ist immer gleich.